Allgemeine Geschäftsbedingungen für AURA
Evolvet GmbH, Worringer Str. 20, 50668 Köln (nachfolgend „Evolvet“). Stand Oktober 2026.
Entwurf zur rechtlichen Prüfung
Diese Bedingungen wurden auf Grundlage des Leistungsumfangs von AURA erstellt und sind vor Veröffentlichung anwaltlich zu prüfen.
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Evolvet und Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“) über die Nutzung der Software AURA als Cloud-Dienst (AURA Cloud), den Betrieb im Netz des Kunden (AURA Private), den Kauf des AURA Recorders sowie damit verbundene Leistungen wie Onboarding, Pilot und Support.
- AURA richtet sich nicht an Verbraucher. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn Evolvet ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
- Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder in der Auftragsbestätigung gehen diesen AGB vor.
§ 2 Leistungsgegenstand
- AURA Cloud. Evolvet stellt dem Kunden AURA als Software-as-a-Service über das Internet zur Verfügung. AURA umfasst je nach gebuchtem Tarif eine Wissensbasis mit Seiten, Blöcken und Eigenschaften, Sperren für Seiten und Blöcke, Datei-Uploads, eine Suche, einen Chat, der Antworten mit Quellen aus den Inhalten des Kunden erzeugt, Rechteverwaltung mit Gruppen, Bereichen und Rollen, Connectoren (etwa zu Microsoft SharePoint, lesend), eine MCP-Schnittstelle für KI-Werkzeuge des Kunden, Verarbeitung von Aufnahmen in Stundenblöcke und Tagesberichte sowie KI-Vorschläge zur Pflege der Wissensbasis, die der Kunde freigibt oder verwirft.
- AURA Private. Auf Wunsch betreibt Evolvet AURA zusammen mit einem lokalen Sprachmodell über OSKAR auf Hardware im Netz des Kunden. Die Hardware ist nicht Vertragsgegenstand, sofern nicht gesondert vereinbart. Umfang, Einrichtung und Betrieb ergeben sich aus dem Angebot.
- AURA Recorder. Der AURA Recorder ist ein Aufnahmegerät, das der Kunde einmalig zum vereinbarten Preis erwirbt. Die Auswertung der Aufnahmen in AURA ist im jeweiligen Tarif enthalten. Für den Recorder gilt die gesetzliche Gewährleistung. Der Recorder nimmt nur auf ausdrückliche Auslösung durch eine Person auf.
- Hosting und Verarbeitung. AURA Cloud wird in Rechenzentren in Deutschland betrieben. Die Verarbeitung durch Sprachmodelle erfolgt in AURA Cloud über die KI-Dienste der IONOS SE in deutschen Rechenzentren. In AURA Private erfolgt die Verarbeitung ausschließlich auf der Hardware des Kunden.
- Leistungsänderungen. Evolvet entwickelt AURA fortlaufend weiter und darf Funktionen ändern oder ergänzen, soweit der Vertragszweck nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Wesentliche Einschränkungen kündigt Evolvet mindestens drei Monate vorher an; der Kunde kann in diesem Fall den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens außerordentlich kündigen.
§ 3 Vertragsschluss, Pilot
- Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots von Evolvet durch den Kunden in Textform oder durch Auftragsbestätigung von Evolvet zustande.
- Ein Pilot ist ein zeitlich befristeter Vertrag über acht Wochen für eine Abteilung des Kunden mit dem im Angebot genannten Umfang. Der Pilot endet automatisch, sofern der Kunde nicht vor Ablauf einen Tarif bucht. Im Angebot genannte Anrechnungen, etwa des Onboardings, gelten nur bei nahtloser Fortführung.
§ 4 Verfügbarkeit, Support, Wartung
- Evolvet stellt AURA Cloud mit einer Verfügbarkeit von 99,5 % im Jahresmittel am Übergabepunkt (Ausgang des Rechenzentrums) bereit. Nicht als Ausfall gelten geplante Wartungsfenster, die Evolvet mindestens 48 Stunden vorher ankündigt und in der Regel außerhalb der Geschäftszeiten (Montag bis Freitag, 8 bis 18 Uhr) durchführt, sowie Störungen außerhalb des Einflussbereichs von Evolvet.
- Support erfolgt per E-Mail an Werktagen von 9 bis 17 Uhr. Im Tarif Business und Enterprise werden Anfragen bevorzugt bearbeitet. Reaktionszeiten und ein Service Level Agreement werden im Tarif Enterprise gesondert vereinbart.
- Für AURA Private gelten die im Angebot vereinbarten Betriebs- und Wartungsleistungen. Die Verfügbarkeit hängt von der Hardware und dem Netz des Kunden ab und wird von Evolvet nicht geschuldet.
§ 5 Pflichten des Kunden
- Der Kunde benennt eine Ansprechperson für die Einführung und den Betrieb und stellt die für die Anbindung von Quellen erforderlichen Zugänge (etwa für Microsoft SharePoint) bereit.
- Der Kunde ist für die Inhalte verantwortlich, die er in AURA einstellt oder anbindet, und stellt sicher, dass er die erforderlichen Rechte daran besitzt. Er stellt Evolvet von Ansprüchen Dritter frei, die auf rechtswidrigen Inhalten des Kunden beruhen.
- Aufnahmen. Der Kunde stellt sicher, dass Aufnahmen mit dem AURA Recorder oder hochgeladene Aufnahmen nur mit Einwilligung aller Beteiligten und unter Beachtung der arbeitsrechtlichen Mitbestimmung erfolgen. Evolvet stellt hierfür eine Muster-Betriebsvereinbarung, einen Einwilligungsprozess und Löschfristen bereit; die Umsetzung obliegt dem Kunden.
- Der Kunde verwaltet die Zugänge seiner Nutzer, hält Zugangsdaten geheim und sperrt Zugänge ausgeschiedener Personen unverzüglich.
- Der Kunde darf AURA nicht missbräuchlich nutzen, insbesondere keine Inhalte einstellen, die gegen Gesetze oder Rechte Dritter verstoßen, und keine Versuche unternehmen, die Rechteverwaltung oder die Sperren zu umgehen.
§ 6 KI-Funktionen, Hinweise und Verantwortung
- AURA erzeugt Antworten, Zusammenfassungen und Vorschläge mithilfe von Sprachmodellen. Diese Ausgaben können unvollständig oder fehlerhaft sein. AURA nennt zu jeder Aussage Quellen; der Kunde ist verpflichtet, Ausgaben vor Entscheidungen von Bedeutung anhand der Quellen zu prüfen.
- Vorschläge der KI zur Änderung der Wissensbasis werden erst nach Freigabe durch eine berechtigte Person des Kunden wirksam. Inhalte, die der Kunde gesperrt hat, werden durch die KI nicht verändert.
- Der Chat und angebundene KI-Werkzeuge antworten nur aus Inhalten, auf die die fragende Person nach der vom Kunden konfigurierten Rechteverwaltung Zugriff hat. Für die Richtigkeit der Rechtekonfiguration ist der Kunde verantwortlich.
- Die KI-Nutzung ist in jedem Tarif im Rahmen einer fairen Nutzung enthalten. Als fair gilt eine Nutzung, die dem üblichen Gebrauch durch die vereinbarte Nutzerzahl entspricht. Bei dauerhaft erheblich darüber liegender Nutzung spricht Evolvet den Kunden an und vereinbart eine Anpassung.
§ 7 Preise und Zahlung
- Es gelten die im Angebot genannten Preise. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Monatliche Entgelte werden monatlich im Voraus berechnet. Bei jährlicher Zahlung werden elf Monatsentgelte für zwölf Monate berechnet und zu Beginn des Vertragsjahres fällig. Einmalige Leistungen wie Onboarding oder Einrichtung werden nach Erbringung berechnet.
- Zusätzliche Nutzerpakete können jederzeit hinzugebucht werden und werden anteilig bis zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums berechnet. Eine Reduzierung ist zum Ende der Mindestlaufzeit möglich. Recorder werden einmalig mit Lieferung berechnet.
- Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar. Evolvet darf die Preise mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Laufzeit anpassen; der Kunde kann in diesem Fall zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen.
- Bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen darf Evolvet den Zugang nach vorheriger Ankündigung sperren. Die Zahlungspflicht bleibt bestehen.
§ 8 Laufzeit und Kündigung
- Verträge über AURA Cloud und AURA Private haben eine Mindestlaufzeit von zwölf Monaten und verlängern sich um jeweils zwölf Monate, wenn sie nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Laufzeit in Textform gekündigt werden. Bei monatlicher Zahlung beträgt die Mindestlaufzeit drei Monate mit einer Kündigungsfrist von einem Monat.
- Gekaufte Recorder verbleiben nach Vertragsende beim Kunden. Die Auswertung der Aufnahmen setzt einen laufenden AURA-Tarif voraus.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Abmahnung gegen § 5 verstößt oder mit zwei Monatsentgelten in Verzug ist.
- Nach Vertragsende stellt Evolvet dem Kunden seine Inhalte für 30 Tage als Export in einem gängigen Format bereit und löscht sie danach, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Bei AURA Private verbleiben die Daten auf der Hardware des Kunden.
§ 9 Nutzungsrechte
- Der Kunde erhält für die Vertragslaufzeit das nicht ausschließliche, nicht übertragbare Recht, AURA im vereinbarten Umfang für eigene Zwecke zu nutzen. Eine Nutzung für Dritte oder die Weitervermietung ist nicht gestattet.
- Alle Rechte an AURA, am AURA Recorder, an OSKAR und an den Modellen, Schnittstellen und Dokumentationen verbleiben bei Evolvet oder deren Lizenzgebern.
- Inhalte des Kunden bleiben Eigentum des Kunden. Evolvet nutzt sie ausschließlich zur Erbringung der vertraglichen Leistungen und nicht zum Training von Modellen.
§ 10 Datenschutz und Vertraulichkeit
- Soweit Evolvet personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Evolvet setzt für AURA Cloud ausschließlich Unterauftragsverarbeiter mit Verarbeitung in der Europäischen Union ein; die Liste ist Bestandteil des Auftragsverarbeitungsvertrags.
- Beide Parteien behandeln alle im Rahmen des Vertrags erlangten Informationen der anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur für die Vertragsdurchführung. Diese Pflicht gilt drei Jahre über das Vertragsende hinaus.
- Löschfristen für Aufnahmen, Transkripte und Chatverläufe legt der Kunde in AURA fest. Ohne Festlegung gilt eine Frist von 180 Tagen für Chatverläufe; Aufnahmen und Transkripte bleiben bis zur Löschung durch den Kunden erhalten.
§ 11 Gewährleistung
- Evolvet gewährleistet, dass AURA die in der Leistungsbeschreibung genannten Funktionen im Wesentlichen erfüllt. Unwesentliche Abweichungen begründen keine Mängelansprüche.
- Mängel zeigt der Kunde unverzüglich und nachvollziehbar an. Evolvet beseitigt Mängel innerhalb angemessener Frist durch Nachbesserung oder Umgehungslösung. Schlägt die Nachbesserung wiederholt fehl, kann der Kunde mindern oder außerordentlich kündigen.
- Für Ausgaben der KI-Funktionen wird keine inhaltliche Richtigkeit gewährleistet (§ 6). Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel nach § 536a Abs. 1 BGB ist ausgeschlossen.
§ 12 Haftung
- Evolvet haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer übernommenen Garantie.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf die Summe der in den zwölf Monaten vor dem Schadensereignis gezahlten Entgelte.
- Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Für Datenverlust haftet Evolvet nur in dem Umfang, der auch bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden eingetreten wäre; Evolvet sichert die Daten in AURA Cloud täglich.
§ 13 Referenznennung
Evolvet darf den Kunden mit Name und Logo als Referenz nennen, sofern der Kunde nicht widerspricht. Zitate und Fallbeschreibungen veröffentlicht Evolvet nur nach Freigabe durch den Kunden.
§ 14 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Köln, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
- Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Das gilt auch für die Aufhebung dieser Klausel.
- Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.